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Mitarbeiteraktienprogramme in Deutschland – ein Überblick über Modelle und Varianten

Unternehmen erhöhen ihre Attraktivität als Arbeitgeber, Mitarbeiter können finanziell am Unternehmenserfolg teilhaben. Beide profitieren zudem von einer günstigeren Versteuerung solcher Programme. Aktien sind Bausteine für den langfristigen Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge, mit Aktien lässt sich eine höhere Rendite als mit anderen Anlagen erzielen.

Trotz der Vorteile von Mitarbeiteraktienprogrammen ist deren Potenzial in Deutschland nicht ausgeschöpft. Die Anzahl der Mitarbeiteraktionäre hierzulande ist im internationalen Vergleich sehr gering, die Aktionärsquote liegt deutlich unter der angelsächsischer oder skandinavischer Länder. Dabei kann das Heranführen an die Aktienanlage und die Förderung der Aktienkultur auch durch Mitarbeiteraktienprogramme erfolgen.

Vielfältige Möglichkeiten der Ausgestaltung

Während die tatsächliche Ausgestaltung von Mitarbeiteraktienprogrammen in der Praxis individuell ist, erfolgt die Beteiligung in Deutschland regelmäßig über Share-Matching-Pläne oder Gratisaktien. Bei Share-Matching-Plänen investieren Teilnehmer üblicherweise zunächst einen Teil ihres Nettogehalts, um Aktien ihres Arbeitgebers zu erwerben (Investmentaktien) und sofort und bzw. oder nach Ablauf einer Halteperiode kostenlose Aktien (Matching-Aktien) zu beziehen. Beim Konzept der Gratisaktien werden unabhängig von einem Eigeninvestment des Teilnehmers, aber gegebenenfalls abhängig vom Erreichen bestimmter Performanceziele, Aktien ausgegeben. Häufig werden verschiedene Parameter und Gestaltungsmöglichkeiten kombiniert.

Beispiele für Kombinationen sind ein monatlicher Erwerb von Aktien mit einem Zuschuss des Arbeitgebers (Beispiel SAP) oder ein Erwerb von Aktien, wobei Teilnehmer für drei erworbene Investmentaktien sofort eine Matching Aktie erhalten und die Aktien einer Haltefrist unterliegen (Beispiel Allianz), oder ein Erwerb von Aktien zu einem Discount, wobei die erworbenen Aktien einer Haltefrist unterliegen (Beispiel BMW). Weitere Möglichkeiten sind der Erwerb von Investmentaktien zu einem Discount und, sofern die Investmentaktien über eine Haltefrist gehalten werden, der Erhalt von Matching-Aktien (Beispiel TUI) oder ein Erwerb zum Marktpreis plus Erhalt von Matching-Aktien nach Ablauf einer Haltefrist (Beispiel Siemens). Manche Unternehmen ­geben Gratisaktien an Mitarbeiter aus, wobei der Vorteil der Teilnehmer, sofern die Aktien während einer ­Haltefrist veräußert werden, (teilweise) zurückerstattet werden muss.

Versteuerung des Vorteils aus Mitarbeiteraktienprogrammen als Arbeitslohn in Deutschland …

Der Vorteil durch die Teilnahme an einem Belegschaftsaktienprogramm unterliegt in Deutschland der Besteuerung als Arbeitslohn. Allerdings profitieren die Teilnehmer regelmäßig von einem Freibetrag und einer Versteuerung mit einem niedrigeren Steuersatz. Der Steuerfreibetrag in Höhe von gegenwärtig 360 Euro pro Jahr findet auf den im Rahmen von Mitarbeiteraktienprogrammen erworbenen Vorteil Anwendung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen Aktien des Arbeitgebers oder eines Konzernunternehmens des Arbeitgebers verwendet werden. Weiterhin muss das Angebot zur Teilnahme am Aktienprogramm allen Arbeitnehmern offenstehen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Erfahrungsgemäß steht die Teilnahme an einem Mitarbeiteraktienprogramm allen Mitarbeitern offen.

Bezüglich der Konditionen des Aktienerwerbs kann zwischen einzelnen Arbeitnehmern differenziert werden, sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt. Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, zum Beispiel Organe oder Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag im Zeitraum zwischen Angebot und Überlassung der Aktien ausläuft, können vom Angebot ausgenommen werden, bei einem Konzernunternehmen müssen die Beschäftigten der übrigen Konzernunternehmen nicht einbezogen werden.

Die Fünftelregelung kann eine Versteuerung zu einem niedrigeren Steuersatz ermöglichen. Diese findet auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten Anwendung, wobei eine Tätigkeit mehrjährig ist, soweit sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst und der Teilnehmer während des Zeitraums in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand. Bei Mitarbeiteraktien findet die Fünftelregelung in der Regel auf Matching-Aktien Anwendung, sofern diese nach Ablauf einer mehrjährigen Halteperiode geliefert werden. Bei Anwendung der Fünftelregelung wird ein Fünftel des Vorteils bei der Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt. Die sich auf dieses Fünftel des Vorteils ergebende Steuer wird mit fünf multipliziert und ergibt die Steuer auf den Vorteil. Der Effekt progressiver Steuersätze kann somit durch die Anwendung der Fünftelregelung reduziert werden.

In der Praxis ist es üblich, die Anwendung der steuerlichen Begünstigungen vorab mit dem Finanzamt in einer Lohnsteueranrufungsauskunft abzustimmen. Erfahrungsgemäß ist der Teilnehmerkreis, der ein Angebot zur Teilnahme erhalten soll, ein kritischer Punkt. In der Entgeltabrechnung ist darauf zu achten, dass der Steuerfreibetrag pro Dienstverhältnis nur einmal gewährt werden kann. Bei jährlich ausgerollten Mitarbeiteraktienprogrammen mit einem vergünstigten Erwerb und einem Erhalt von Matching-Aktien nach Ablauf einer Haltefrist kann der Steuerfreibetrag ggf. bereits durch den vergünstigten Erwerb ausgeschöpft sein, so dass der Vorteil der Matching-Aktien nicht unter den Steuerfreibetrag fällt.

… mit geringeren Vorteilen gegenüber anderen Ländern

Trotz der Steuervorteile ist die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland weniger populär als im Ausland. Dies liegt auch an den im Vergleich höheren Steuervorteilen im Ausland. So kann bei optimaler Ausgestaltung in Österreich ein Steuerfreibetrag in Höhe von 3.000 Euro, in Italien von 2.066 Euro oder in Spanien von 12.000 Euro Anwendung finden. Daher ist die laut Koalitionsbeschluss geplante Verdopplung des Steuerfreibetrags auf 720 Euro wichtig, um Mitarbeiteraktien attraktiver zu gestalten.

Mitarbeiteraktienprogramme bieten vielfältige Möglichkeiten, um Teilnehmer am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen und die Interessen von Unternehmen und Mitarbeitern anzugleichen. Die geplante Verdopplung des Steuerfreibetrags zeigt, dass das Thema Mitarbeiterbeteiligung auch beim Gesetzgeber präsent ist, und stellt einen ersten Schritt zur weiteren Förderung von Mitarbeiteraktienprogrammen und damit auch der Aktienkultur in Deutschland dar.

Gordon Rösch
Partner People Advisory Services
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gordon.roesch(*)de.ey(.)com
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Niklas Radü
Senior Consultant
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
niklas.radue(*)de.ey(.)com
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