Wenn einem Mitarbeiter Homeoffice gewährt wird, gilt dieser Anspruch nicht für alle Angestellten eines Unternehmens, wie Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, in einem Interview mit dem Handelsblatt am 25. November sagte. „Aktuell gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice“, so der Arbeitsrechtler. Wenn überhaupt, könne sich in Sonderfällen, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung, aus dem Sozialgesetzbuch ein solcher Anspruch ergeben.
Es kann aber sein, dass Arbeitnehmer in solchen Fällen den Anspruch auf Homeoffice unter dem Aspekt der Gleichbehandlung durchsetzen. „Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel acht Mitarbeitern mit ähnlichem Profil im Unternehmen Homeoffice gestattet und zwei weiteren nicht, könnte es für den Arbeitgeber rechtlich schwierig werden, diese Ungleichbehandlung zu begründen”, lässt sich Meyer zitieren.