Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte Juni entschieden, dass das gesetzliche Verbot von mehrfach befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Dadurch ist eine erneute sachgrundlose Befristung bei demselben Arbeitgeber auch nach einer mindestens dreijährigen Pause nicht erlaubt. Welche Auswirkungen hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts?
Volker Voth: Der Beschluss hat erhebliche Auswirkungen. Bislang konnten sich Arbeitgeber an der klaren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientieren. Die erlaubte eine erneute sachgrundlose Befristung, wenn die vorherige Beschäftigung mehr als drei Jahre her war. Jetzt ist laut dem Bundesverfassungsgericht eine sachgrundlose Befristung trotz Vorbeschäftigung nur noch dann möglich, wenn offensichtlich keine Gefahr der Kettenbefristung besteht und auch die strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers nicht ausgenutzt wird. Sprich: Wenn eine Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, vollkommen anders geartet oder nur von sehr kurzer Dauer gewesen ist. Das Bundesverfassungsgericht nennt als Beispiele etwa geringfügige Nebenbeschäftigungen während der Schul- und Studienzeit.