Mehrere Unternehmen beteiligen sich als Gesellschafter an einem Gemeinschaftsunternehmen. Jedes Unternehmen bringt dort Know-how, Gebäude und Mitarbeiter ein.
Bei einem Joint Venture bekommen alle Mitarbeiter einen neuen Arbeitnehmer: Entweder erhalten sie einen neuen individualvertraglichen Arbeitsvertrag. Das alte Arbeitsverhältnis endet dann. Oder der Arbeitsvertrag geht in den neuen Betrieb über (§ 613a BGB).
Dabei kann problematisch sein, dass die Arbeitnehmer, die aus verschiedenen Unternehmen kommen, verschiedene Arbeitsbedingungen haben. Wichtig ist auch, sofern im Rahmen des Joint Ventures eine einzelne Einheit aus einem der beteiligten Unternehmen herausgelöst wird, den Betriebsrat einzubinden. Es handelt sich dann um eine Betriebsänderung. Dann muss festgelegt werden, wer die Interessen der Arbeitnehmer im neuen Joint Venture vertritt, ob ein neuer Betriebsrat implementiert werden muss und welche Betriebsvereinbarungen gelten.