Die aktuellen Beschränkungen infolge der Pandemie erschweren die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Betriebsräten. Zudem ist ihr Lage mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Die Bundesregierung plant daher mehrere Maßnahmen, um die Mitbestimmung der Beschäftigten auch in der Krise sicherzustellen.
Konkret sieht die Bundesregierung vor, das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu ändern. Dadurch sollen die Möglichkeiten zur Beschlussfassung der Betriebsräte erweitert und die Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen gewährleistet werden.