Der Mindestlohn wird ab Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Dementsprechend müssen die Löhne von rund 22 Prozent aller Beschäftigtenverhältnisse angepasst werden. Das hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer aktuellen Untersuchung ausgerechnet. Damit betrifft die kommende Mindestlohnerhöhung doppelt so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Arbeitgeber wie beim letzten Mal im Jahr 2015.
Ob das Gehalt entsprechend angepasst werden muss, hängt laut dem IAB oftmals von der Branche sowie der Art des Angestelltenverhältnisses ab. So sind vor allem Minijobs von dem Anstieg der unteren Lohngrenze betroffen. Denn in mehr als 70 Prozent der Minijobs in Deutschland bezahlt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten weniger als 12 Euro pro Stunde. Im Vergleich dazu verdienen nur gut 13 Prozent der Menschen, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind, weniger als der kommende Mindestlohn vorgibt.