Arbeitgeber können bis zum 30. Juni 2021 noch eine sogenannte Corona-Prämie oder einen Corona-Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Mitarbeiter auszahlen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 verankert.
Ursprünglich sollte die Möglichkeit, eine Corona- Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszuzahlen, zum Jahresende 2020 auslaufen. Ende Dezember 2020 hat der Gesetzgeber sie allerdings bis Mitte des Jahres 2021 verlängert. Bisher gibt es noch keine Überlegungen, diese Frist erneut zu verlängern. Nach dem 30. Juni 2021 können Arbeitgeber somit zwar weiterhin eine Corona-Prämie zahlen. Diese ist nach jetziger Gesetzeslage aber nicht steuer- und abgabenfrei.
Mit der Steuer- und Abgabenfreiheit der Corona-Prämie können Arbeitgeber die besondere und unverzichtbare Leistung und das Engagement der Beschäftigten in der Corona-Krise finanziell würdigen.
Nach den Regelungen können Arbeitgeber jedem Mitarbeiter bis zum 30. Juni 2021 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Zu beachten ist dabei, dass mit der Fristverlängerung lediglich der Zeitraum für die Gewährung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung verlängert wird. Die Höhe der Zahlung darf weiterhin nicht 1.500 Euro pro Mitarbeiter übersteigen, auch wenn die Auszahlungen in verschiedenen Kalenderjahren erfolgen.