Mit dem Mindestlohn hat der Gesetzgeber auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobber angehoben. Zudem gibt es neue gesetzliche Regelungen für den Fall, dass die Minijob-Grenze „unvorhersehbar“ überschritten wird.
Minijobber dürfen statt bisher 450 Euro nun 520 Euro pro Monat verdienen. Diese höhere Verdienstobergrenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden auf Mindestlohnniveau. Seit 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde.
Ebenfalls gilt eine neue Obergrenze im Übergangsbereich oberhalb der Minijob-Grenze: Midijobber dürfen jetzt bis zu 1.600 Euro pro Monat verdienen. Bisher lag die Grenze bei 1.300 Euro. Für den Bereich der Midijobs plant die Bundesregierung bereits eine weitere Anhebung der Verdienstobergrenze. Zum 1. Januar 2023 soll sie auf 2.000 Euro steigen. Die Untergrenze beginnt folglich bei 520,01 Euro, also sobald die Obergrenze für einen Minijob überschritten wird.