Wenn Unternehmen für People Analytics Systeme einsetzen, die auf künstliche Intelligenz beruhen, müssen sie sich rechtlich absichern. Insbesondere müssen sie darauf achten, dass Autonomie und Mitsprache der Beschäftigten gewahrt bleiben.
Das geltende Recht sieht vor, dass Arbeitgeber schon bei der Planung von KI-basierter Personalsoftware den Betriebsrat einbeziehen, ihn über die Funktionsweise der Software aufklären sowie gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG seine Zustimmung einholen . Dazu sollten sie eine Betriebsvereinbarung abschließen, die den Einsatz datenschutz- und mitbestimmungsrechtlich legitimiert. Alternativ können Organisationen auch jeden Beschäftigten – einzeln und freiwillig – um seine Zustimmung bitten, dass seine personenbezogenen Daten mit People-Analytics-Verfahren erhoben und ausgewertet werden dürfen.