Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland folgen in der Vergütung ihrer Top-Managementkräfte vielfach dem Mantra der Durchgängigkeit. Dieser Ansatz impliziert, dass die Vergütung von Führungskräften in börsennotierten Unternehmen in Deutschland – angefangen beim Vorstand bis hinunter auf die AT-Ebene – einer gleichen Systematik folgt. Doch weder Aktiengesetz und Deutscher Corporate Governance Kodex noch Investoren fordern explizit dieses Vorgehen.
Die Logik, Führungskräfte auf identische Ziele auszurichten und homogen zu incentivieren, klingt vernünftig. Sie hat aus Governance-Sicht durchaus ihre Berechtigung: einheitliche Anreizwirkung sowie gleiche Grundsätze für die Steuerung der Führungskräfte auf den unterschiedlichen Ebenen – das stärkt zweifelsohne den übergeordneten Unternehmensgedanken und gewährleistet einen Gleichlauf der Ziele über alle Führungsebenen hinweg.
Dennoch gibt es gute Gründe, dieses Prinzip auf den Prüfstand zu stellen. Zum einen stellt sich die Frage, wie zeitgemäß strikt von oben gedachte und konzipierte Vergütungssysteme noch sind. Auch ist zweifelhaft, ob das Thema Vergütung alleine durch die Vorstandsbrille betrachtet werden sollte. Denn dies hat letztlich zur Konsequenz, dass eine ohnehin komplexe Materie auf alle Führungskräfte und Mitarbeiter übertragen wird.