Die COVID-19-Pandemie zwingt die deutsche Wirtschaft in eine ihrer tiefsten Krisen. Damit stehen hohe Boni und Langfristvergütungen für das erfolgreiche Geschäftsjahr aktuellen Liquiditätsengpässen und deutlich schlechteren Geschäftsaussichten gegenüber. Letztere haben absehbar tiefgreifende Auswirkung auf zukünftige Vergütungsniveaus.
Das zurückliegende Geschäftsjahr war vielfach ein sehr gutes. Bonusauszahlungen von über 100 Prozent der Zielbeträge stellen daher keine Seltenheit dar. Vor dem Hintergrund des durch die öffentlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie bedingten wirtschaftlichen Einbruchs wurde jedoch vielfach diskutiert, ob – zur Schonung von Liquidität – Bonusauszahlungen regulär erfolgen sollen. Allerdings sind im deutschen Arbeitsrecht Bonusreduzierungen für bereits erdiente Ansprüche nur auf freiwilliger Basis möglich. Eine Ausnahme hiervon stellen Banken dar, die den Nachweis erbringen müssen, dass sie sich die Bonusauszahlung vor dem Hintergrund der aktuellen und zukünftigen Kapital- und Liquiditätsausstattung auch „leisten“ können.
Basierend auf aktuellen hkp/// group-Studien haben für das abgelaufene Geschäftsjahr angesichts des großen wirtschaftlichen Drucks zahlreiche große Unternehmen bereits die Option einer Reduzierung von Bonuszahlungen gezogen. Stand Ende April tragen sich noch rund 13 Prozent mit dem Gedanken, diese Zuwendungen zu reduzieren. Alternativ räumen Unternehmen Mitarbeitern und Führungskräften ein Wahlrecht ein, Boni sofort in Aktien zu erhalten oder als Barvergütung aufzuschieben. Die Auszahlung in Aktien führt zwar zu keiner Kostenreduktion, hat aber einen unmittelbaren Liquiditätseffekt. Die Bonusansprüche können dabei als Sacheinlage ins Unternehmen eingebracht werden und dessen Eigenkapital erhöhen. Jedoch sind diese Bezüge unmittelbar zu versteuern.
Alternativ bietet sich eine Aufschiebung von Bonuszahlungen in Aktien oder virtuellen Unternehmensanteilen mit einer Sperrfrist an, so dass die steuerliche Belastung erst beim eigentlichen Zufluss stattfindet. Über diesen Ansatz können letztlich auch Mitarbeiter am zukünftigen Aufschwung des Unternehmens partizipieren. Von der Möglichkeit, Liquidität über Auszahlungsaufschübe zu schonen, haben nach aktuellen hkp/// group-Studien bislang rund 5 Prozent der europäischen Unternehmen Gebrauch gemacht; weitere 13 Prozent erwägen es.
Ein Einfrieren von Gehaltserhöhungen bzw. das Aussetzen von Gehaltsanpassungen wirken sich unmittelbar auf die Liquidität als auch auf die Kosten der Unternehmen aus. Auch diese Verzichte lassen sich als Solidarbeiträge in Mitarbeiterbeteiligung wandeln und werden so vielfach auch von Mitbestimmungsseite willkommen geheißen.
Daneben haben Dutzende große deutsche Unternehmen – davon neun aus dem DAX – den Verzicht ihrer Vorstände und teilweise auch Top-Führungskräfte auf Gehalt bekannt gegeben. Diese Solidaritätsbekundung des Managements hat allerdings eher symbolischen Wert als einen signifikanten ökonomischen Effekt. Die Botschaft, dass alle in einem Boot sitzen und entsprechend handeln, bestimmt den eigentlichen Wert dieser Maßnahme.