Der Firmenwagen ist mitunter der gängigste und bei vielen Arbeitnehmern auch der beliebteste Sachbezug, den sie neben ihrem Grundgehalt von ihrem Arbeitgeber gewährt bekommen. Da die Zuwendung durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist, zählt sie zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Daraus ergeben sich lohnsteuerliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer.
Die Fragen rund um die Firmenwagenbesteuerung sind äußerst vielfältig. Daher hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits in mehreren aktualisierten Schreiben die Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs thematisiert. Aufgrund der regelmäßig neuen Nachfragen, die sich in Zusammenhang mit Firmenwagen ergeben, ist erst im März 2022 erneut ein angepasstes BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (BMF-Schreiben vom 3. März 2022 IV C 5 – S 2334/21/10004) ergangen. Die Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.