Investoren und Stimmrechtsberater werden künftig das Thema „Nachhaltigkeit“ auch in der Vorstandsvergütung genauer betrachten. Unternehmen sollten frühzeitig definieren, wie sie die entsprechenden Kriterien integrieren.
Nachhaltigkeit bleibt ein Dauerthema: Die Europäische Union hat mit einem speziellen Aktionsplan den Übergang zu einer kohlenstoffärmeren, ressourcenschonenderen und nachhaltigeren Wirtschaft eingeleitet. Bereits durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtline (ARUG II) und auch durch die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Jahr 2020 (DCGK 2020) wurden börsennotierte Unternehmen angehalten, die Vorstandsvergütungsstruktur auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten. Die geforderte Nachhaltigkeit in der Vorstandsvergütung wird dabei zunehmend mithilfe der sogenannten ESG-Kriterien bemessen. Diese umfassen zum Beispiel:
- Environment: verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen, globale Erwärmung, Energieverbrauch und Umweltverschmutzung.
- Social: Umgang mit Arbeitskräften und Kunden, Diversität der Mitarbeiterschaft, Rücksichtnahme auf Gesundheit und Sicherheit und soziales Engagement.
- Governance: Geschäftsethik, Vorstandsstruktur und -unabhängigkeit und Vorstandsvergütung.
In Europa stehen vor allem Umweltkriterien im Fokus. In Nordamerika hingegen stärker soziale Kriterien und in der Region Asien-Pazifik eher Governance-Aspekte, wie eine Umfrage von Willis Towers Watson unter Vorständen und Senior Executives im Jahr 2020 zeigt. Beispielhaft für den Fokus auf Umweltkriterien steht die Initiative „Say on Climate“, die eine Abstimmung der Anteilseigner zu den „Klimawende“-Aktionsplänen von Unternehmen einfordert. Einige namhafte multinationale Unternehmen, wie zum Beispiel Nestlé, Royal Dutch Shell und Unilever, haben ihren Aktionären bereits einen entsprechenden Plan zur Abstimmung vorgelegt oder angekündigt, die zu tun.