Laut der aktuellen hkp///group-Analyse „Vorstandsvergütung DAX 2021“ beläuft sich die durchschnittliche Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden (CEOs) in den größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland (DAX-40) für das zurückliegende Geschäftsjahr auf rund 8,3 Mio. Euro inklusive Altersversorgungsaufwand. Der Vergleichswert für den früheren Kreis der DAX-30-Unternehmen lag für 2020 bei rund 8,5 Mio. Euro, wobei aber die direkte Gegenüberstellung aufgrund der veränderten Index-Zusammensetzung zu hinterfragen ist.
Daneben erschweren neue regulatorische Vorgaben im Rahmen der Europäischen Aktionärsrechterichtlinie, in Deutschland umgesetzt durch ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie), die Vergleichbarkeit von individuellen Vergütungsinformationen. So bieten Unternehmen zwar vorgabenkonform deutlich mehr Vergütungsdetails, bei denen aber der unternehmensübergreifende Vergleich zu kurz kommt, weil entsprechende Vorgaben fehlen. Ein überaus heterogenes Bild zeigt sich auch bei den erstmals auf Basis von ARUG II erfolgten Abstimmungen über den Vergütungsbericht auf der Hauptversammlung: Einige institutionelle Investoren nutzen sie für unterschiedliche Kritikpunkte, die teilweise thematisch nicht mit dem Kernziel der Abstimmung zum Vergütungsbericht vereinbar sind.