Einerseits kann man attestieren, dass die Sicherheit eines endgehaltsorientierten Pensionsplans mit den heutigen Pensionszusagen nicht mehr erreicht wird. Zur Wahrheit gehören aber auch weitere Aspekte: So war in der Vergangenheit kaum einem Arbeitnehmer der Wert der Versprechen klar. Auch musste er sein Leben lang dem Arbeitgeber treu bleiben, um in den vollen Genuss der Pensionsleistung zu kommen. Ein Arbeitgeberwechsel führte zu Kürzung und Einfrieren des Anspruchs. Lebenslang bei einem Arbeitgeber tätig zu sein spiegelt die heutige Arbeitswirklichkeit nicht wider.
Andererseits steht jedem Risiko auch eine Chance gegenüber. Moderne Pensionspläne bieten den Arbeitnehmern grundsätzlich die Möglichkeit, das Leistungsportfolio an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Durch Eigenbeiträge können Arbeitnehmer nicht nur die Höhe ihrer Altersleistung planen und steuereffizient bemessen. Auch Kapitalauszahlungsvarianten ermöglichen es Ruheständlern, die Zahlungen an individuelle Lebensumstände und Bedürfnisse anzupassen. Gleiches gilt für die Risikoleistungen, also Leistungen im Falle des Todes oder der Invalidität. Manche Pensionspläne enthalten die Option, diese Leistungen abzuwählen, beispielsweise, falls der Mitarbeiter alleinstehend ist und kein potentieller Leistungsempfänger im Todesfall vorhanden ist.
Schließlich eröffnen Pensionszusagen, die eine kapitalmarktnahe Verzinsung von Beiträgen gewähren, die Chance, an weltweiten Wertschöpfungsprozessen zu partizipieren. Gerade in einer alternden Gesellschaft wie der deutschen kann die Teilhabe an globalen Märkten wichtig für die Wohlstandssicherung sein. Der Arbeitgeber kann mit einem geprüften und professionell betreuten bAV-Anlageportfolio Mitarbeitern einen hohen Mehrwert bieten. Hinzu kommt das durch den gesetzlichen Rahmen einzigartige Sicherheitskonzept in der bAV:
- Der Arbeitgeber muss die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren – in Zeiten volatiler Kapitalmärkte ein wertvoller Schutz für die Mitarbeiter.
- Darüber hinaus sichert der obligatorische PSV die angesammelten Ansprüche nicht nur vor Totalverlust, sondern überhaupt gegen jede Reduktion.
Hinsichtlich der lebenslangen Rente, die früher allein für den Arbeitgeber ein in aller Regel betriebsfremdes Risiko begründete, können kollektive Ausgleichsmechanismen die Risiken auf alle Beteiligte verteilen und damit begrenzen. Hierzu kann man sich als Arbeitgeber einer Lebensversicherung bedienen oder bei ausreichender Größe auch eigene Mechanismen implementieren. In diese Richtung weisen die konzeptionellen Ansätze mit verschiedenen Sicherheitspuffern, die in der reinen Beitragszusage gemäß BRSG angelegt wurden.