Dabei ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ein vielfältig auslegbarer Begriff, und entsprechend vielfältig können die Tarife der verschiedenen Anbieter ausgestaltet sein. Auch die steuerliche Handhabung der bKV bei einer Arbeitgeberfinanzierung eröffnet mehrere Gestaltungsmöglichkeiten. Die privaten Krankenversicherer konzipieren ihre bKV-Tarife in der Regel so, dass sie mit verschiedenen Leistungsmodulen einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz in Ergänzung zum Schutz der gesetzlichen Krankenkassen gestalten.
Zum Leistungsportfolio der bKV-Tarife vieler Anbieter gehören vor allem erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz, Zahnvorsorge und Zahnbehandlung, die Absicherung von Wahlleistungen bei stationären Behandlungen, Krankentagegeld, Heilpraktikerleistungen, Sehhilfen sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die genauen Leistungspakete variieren von Anbieter zu Anbieter. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber alle gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis angestellt sind, über eine solche Zusatzversicherung absichern.