Wenn ein Arbeitgeber in einem Fuhrpark Elektrofahrzeuge als reguläre Dienstwagen oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung einführt, muss er seine Car-Policy überprüfen und anpassen. Die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Versteuerung und des Strombezugs lassen sich hierbei integrieren. Wichtig ist darüber hinaus auch ein Haftungsausschluss des Unternehmens gegenüber dem Dienstwagenfahrer. Wird dies versäumt, könnte das Unternehmen im schlimmsten Fall für Brandursachen haftbar gemacht werden, die durch einen Kurzschluss entstehen. Dieser kann zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anwendung beim Tankvorgang an der heimischen Ladestation erfolgen.
Generell sind auch für Elektrofahrzeuge alle Full-Service-Module verfügbar, die Flottendienstleister auch für konventionelle Fahrzeuge anbieten, also Finanzierung, Instandhaltung, Sommer- und Winterreifen, Versicherung, Rundfunkbeitrag sowie Unfallmanagement und Schadenservice. Es kann bei der Anbieterauswahl eines Dienstleistungspartners hilfreich sein, einen Servicepartner zu wählen, der auch international erfolgreich ist. Dank verbesserter staatlicher Förderbedingungen sind manche Länder bei der Elektromobilität Deutschland weit voraus. Erfahrungswerte aus dem internationalen E-Fuhrpark des Servicepartners können bei der Erstellung des individuellen E-Mobility-Konzepts hilfreich sein.
Fuhrparkverantwortliche sollten die Integration von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in die eigene Flotte immer individuell betrachten. Dabei spielen das Einsatzgebiet der Fahrzeuge, die erforderliche Reichweite und die Versorgung durch Tankstellen, Ladestationen und Werkstätten eine wichtige Rolle. Eine Bedarfsanalyse sollte am Anfang stehen. Darin lässt sich klären, welcher Nutzergruppe das Fahrzeug zur Verfügung stehen soll, wie häufig das Fahrzeug zum Einsatz kommt und in welchem Radius das Auto voraussichtlich unterwegs sein wird. Hieraus wird ersichtlich, ob das gewünschte Fahrzeug den Reichweitenanforderungen genügt oder ob ein Reichweitenverlängerer (Range-Extender) sinnvoll ist.
Die Bedarfsanalyse ist dann besonders einfach durchzuführen, wenn das Elektrofahrzeug ausschließlich für Fahrten zwischen zwei Unternehmensstandorten vorgesehen ist. Erfordert die Nutzung eine Zwischenladung, hilft eine Umkreisanalyse, die Abdeckung von öffentlichen Ladesäulen zu überprüfen. Allerdings kann die Ladedauer bei einer Zwischenladung je nach Leistungsfähigkeit der Ladestelle stark variieren. Gerade dann, wenn das Elektrofahrzeug Mitarbeitern als Poolfahrzeug für Strecken unterschiedlicher Art zur Verfügung stehen soll, ist die Recherche umfangreicher.